Ich berate Sie gerne über eine Vorsorgevollmacht. Gemeinsam können wir klären, was Ihnen wichtig ist.
Wer soll Ihre Interesse und in welchem Umfang vertreten dürfen. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass sich Ehepartner
untereinander per se vertreten können.
Gerne vertrete ich auch Ihre Interessen. Ich bin seit einigen Jahren als vom Gericht bestellelte Betreuerin tätig.
Profitieren Sie von meinen Erfahrungen und Netzwerken.
Ich berate Sie ebenfalls, falls Ihr Angehöriger plötzlich seine Interessen nicht mehr alleine wahrnehmen kann. Gemeinsam
erarbeitern wir, welche Schritte nun zu tun sind.